Inkasso / Vollstreckung
Wir verfügen über große Erfahrung in der Durchsetzung von Forderungen gegenüber Schuldnern. Dies beginnt mit dem Forderungseinzug (Inkasso), mit dem sich Ihre Schuldner zur Vermeidung weiterer erheblicher Kosten oftmals überzeugen lassen, Ihre Rechnungen einschließlich der Zinsen und unserer anfallenden Rechtsanwaltskosten (Verzugskosten) umgehend auszugleichen.
Hilfreich ist dabei unsere frühzeitige Einschaltung, damit wir in Abstimmung mit Ihnen Ihre Forderungen angemessen, konsequent und zeitnah beitreiben können.
Soweit es erforderlich ist, werden wir Ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen und die titulierten Ansprüche gegenüber Ihren Schuldnern im Wege der vielfältigen Vollstreckungsmöglichkeiten, die uns das nationale und internationale Recht bietet, geltend machen. Dies geht bis hin zur Wahrung Ihrer Interessen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und im Einzelfall auch noch danach weiter, z.B. durch die Prüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Dritten.
Gerne sind wir bereit, mit Ihnen individuelle Honorarvereinbarungen für unsere Inkasso- und Vollstreckungstätigkeiten abzuschließen, damit Sie Ihre eigenen Kostenrisiken besser kalkulieren können.