Miet- und WEG-Recht
Das Mietrecht zeichnet sich durch vielfältige und sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung aus. Wir beraten Vermieter und Mieter, Investoren und Hausverwaltungen bei der Anbahnung, Ausgestaltung und dem Abschluss sowie der Auflösung und Kündigung von Gewerbe- und Wohnungsmietverträgen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.
Kündigung Mietvertrag
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr mietvertraglicher Ansprüche für Vermieter und Mieter, z.B. Mietzins- und Betriebskostenforderungen, Rückzahlung Mietkaution und Kautionsfreigabeforderungen, Mietminderung und Schadensersatz, Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Fragen zur Verpflichtung der Durchführung von Schönheitsreparaturen. Von großer praktischer Relevanz ist auch die Durchsetzung von Räumungsansprüchen aus Kündigungen des Mietvertrages, z.B. wegen Zahlungsverzuges oder Eigenbedarfs.
Beim Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter im Vordergrund. Jedoch sind auch in Beziehung zu Dritten, zum Beispiel zum Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, rechtliche Besonderheiten zu beachten.
Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der Prüfung von Kaufverträgen und der Beratung zu Fragen der Gründung der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Beratung zu Rechten und Pflichten aus Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum und zur Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters und dessen Haftung bis zur Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und der Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.