Strafrecht
Wirksame Strafverteidigung setzt voraus, dass der Strafverteidiger zum frühest möglichen Zeitpunkt bereits im Ermittlungsverfahren mitwirkt, um entlastende Umstände für den Mandanten zusammen zu tragen, auf Widersprüchlichkeiten und Unstimmigkeiten hinzuweisen und Fehlern im Ermittlungsverfahren entgegen zu wirken.
Sollten Sie Kenntnis von einem gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren bekommen, wenden Sie sich daher an uns, bevor Sie den Ladungen zu Vernehmung Folge leisten.
Wir empfehlen Ihnen, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, bis durch uns Einsichtnahme in die Ermittlungsakte genommen werden konnte.
Wir gewährleisten Ihnen absolute Diskretion und die Begleitung zu allen Terminen.
Oberste Priorität hat das Verteidigungsziel, eine Hauptverhandlung zu verhindern, da selbst für den Fall, dass eine solche mit einem Freispruch endet, der Makel dieser Hauptverhandlung, z.B. durch negative Presseberichte, zurückbleiben kann.
Neben der Verteidigung im Strafverfahren bieten wir Ihnen insbesondere die Begleitung als Zeugenbeistand, sofern Sie als Zeuge in einem Strafverfahren verpflichtet sind, zu bestimmten Vorfällen eine Aussage zu machen.
Wir begleiten Sie ebenfalls als Vertreter in einem Nebenklageverfahren. Dabei werden Sie im Rahmen des Mandats auf alle Möglichkeiten hingewiesen, die bestehen, um die Kostenlast zu reduzieren bzw. gar keine zu haben. So bemühen wir uns um die Beratungspauschale des "Weißen Ringes e.V.", der Kriminalitätsopfern unter bestimmten Voraussetzungen eine Beratungspauschale für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes gewährt. Daneben gibt es die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe für das Nebenklageverfahren. Alle weiteren Fragen werden im Rahmen des Mandatsverhältnisses geklärt.
Weitere Hinweise finden Sie hier.